Öffentliches Bau- und Umweltrecht
Umfassende und persönliche Betreuung unserer Mandanten rund um das Bau- und Umweltrecht
Das öffentliche Bau- und Planungsrecht ist geprägt von rechtlichen Änderungen. Die Energiewende geht einher mit einer Vielzahl gesetzlicher Vorgaben und Regularien, die in immer kürzeren Abständen novelliert werden.
Planungsrecht
Wir beraten unsere Mandanten bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, Planfeststellungsverfahren oder anderen städtebaulichen Satzungen sowie bei dem Abschluss städtebaulicher Verträge bis hin zur Erteilung der jeweils erforderlichen Zulassungsentscheidung.
Baugenehmigungen
Wir beraten Sie, bei bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen oder wenn Sie beabsichtigen, sich gegen eine solche Genehmigung zur Wehr zu setzen. Die Frage nach der Erteilung einer Baugenehmigung oder einer Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist jedoch nur ein Ausschnitt der Beratung im öffentlichen Baurecht. Planungsrechtliche Fragen wie die, ob für das Objekt ein Bebauungsplan existiert, dieser wirksam ist oder das Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder dem Außenbereich realisiert werden kann, gehören ebenfalls dazu.
Neben den bauplanungsrechtlichen Fragen bestehen regelmäßig bauordnungsrechtliche Zusammenhänge, die sich mit der konkreten Ausgestaltung des Objektes befassen, beginnend bei Höhe, Breite und Abständen bis hin zu der Gestaltung der Fassade. Auch Fragen des Umweltschutzes gewinnen bei den Projekten zunehmend an Bedeutung.
Aufgrund unserer seit Jahrzehnten auf diese Aufgaben konzentrierten Tätigkeit stehen wir Ihnen bei der Planung und dem Bau von Gewerbeobjekten, öffentlichen Einrichtungen, wie Schulen, Kitas, Hallen- oder Freizeitbädern, Sport- und Freizeitanlagen, Skatparks, Golfplätze, Wohnungsanlagen, Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäusern, Windparks, Biogasanlagen, Photovoltaikparks; Brücken, Kanalanlagen, Firmenzentralen, Hallen oder Bürogebäuden gerne zur Verfügung.
Unsere weiteren Fachrichtungen
Zugeschnittene Leistungsangebote für Sie
Umweltrecht
Erneuerbare Energien erfordern häufig eine rechtsgebietsübergreifende Projektentwicklung und -umsetzung. Sie profitieren zudem von unserer jahrzehntelangen Erfahrung bei der Standortsicherung von Unternehmen, der Prüfung von betrieblichen Auflagen und zu Fragen des Umweltrechtes, beispielsweise dem Immissions-, Natur- oder Landschaftsschutz.
Wir beraten auch zu zum Baumschutz, Baumkontrollen und Verkehrssicherheit/Verkehrssicherungspflichten im Rahmen von Mandaten der öffentlichen Hand.