Immobilienrecht

Umfassende und persönliche Betreuung unserer Mandanten rund um das Bauen

In der Planungsphase erfolgt unter anderem die Vertragsgestaltung. Neben den klassischen Verträgen (GÜ-, GU-, EP- oder Pauschalpreisvertrag) entwickeln wir individuelle und innovative Vertragsmodelle, in denen funktionale Elemente ebenso Berücksichtigung finden können wie eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Im Vorfeld steht häufig die Ausgestaltung sowie Prüfung von Kaufverträgen über Immobilienobjekte im Vordergrund.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung

Die langjährige Kompetenz bei der Ausgestaltung sowie Prüfung von Kaufverträgen über Immobilienobjekte reicht vom Erwerb bzw. der Veräußerung von Hausgrundstücken über Bauträgerverträge bis hin zu Verträgen über Gewerbeimmobilien.

Zu den Immobilien, der Liegenschaft oder dem Anwesen, gehören Grundstücke, Gebäude oder das Wohnungseigentum mit allen Fragen zum Grundstück, dem Gebäude, Haus, Wohnung, Werkstatt bis hin zur Industrieanlage.

Im Gegensatz zu bewegliche Sachgütern unterliegen Immobilien besonderen gesetzlichen Bestimmungen, von dem Eigentumserwerb, der Belastung bis hin zur Nutzung.

Diese Fragen sind oft nicht zu trennen von dem Baurecht oder auch von dem Umweltrecht. Für die Beratung bei dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Grundstück, Gewerbeobjekt, Werkstatt, MFH, EFH, Wohnung etc.) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir bieten hoch spezialisierte rechtliche Begleitung – vom Grundstückserwerb an über die Beschaffung von Finanzierungs- und Fördermitteln, die Ausarbeitung der Projektidee bis hin zu Baugenehmigung, Bau und anschließender Verwertung. Dies unter Berücksichtigung neuer rechtliche Vorgaben, beispielsweise zu sozialen Aspekten, Umweltschutz und Compliance.

Unsere weiteren Fachrichtungen

Zugeschnittene Leistungsangebote für Sie

Praxisorientierte und rechtssichere Beratung

Eine vorausschauende und professionelle Vertragsgestaltung ebenso wie die kontinuierliche begleitende rechtliche Beratung kann nicht selten dazu beitragen, das Aufkommen von Konflikten zu verhindern. Kommt es doch zu einer streitigen Auseinandersetzung, führt nur eine Vertretung durch langjährig erfahrene und spezialisierte Fachanwälte zu einem für Sie optimalen Ergebnis.

Langjährige Erfahrung und Kompetenz

Wir beraten bei der Ausarbeitung von Bauverträgen, Architekten- Ingenieurverträgen oder Verträgen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) unter Berücksichtigung der sich ständig entwickelnden Rechtsprechung. Wir beraten Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger sowie Erwerber. Wir beraten zudem die Bauunternehmen, Projektenwickler, Bauträger Projektsteuerer, Architekten, Ingenieure von der Entwicklung über die Veräußerung und die Bauerrichtung bis hin zur Abnahme und Eigentumsübertragung. Besonderheiten sind bei der Gestaltung von Gewerbemietverträgen zu berücksichtigen. Im Rahmen des Projektsteuerungsvertrages sind u. a. die Einordnung als Werk- oder Dienstvertrag im konkreten Fall sowie die Transparenz der Honorarvereinbarung (z. B. nach dem DVP/AHO-Modell) zu berücksichtigen. Bei dem Bauträgerrecht als komplexer Rechtsmaterie sind im Vergleich zum Kauf- oder auch Bauvertrag eine Vielzahl von Spezialregeln zu berücksichtigen.

Begrünte Hausfassade vor Himmel
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Wir erstellen Verträge für Einzelvorhaben ebenso wie auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Musterverträge.

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Ihre eigenen Vertragsentwürfe prüfen wir daraufhin, ob sie die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung berücksichtigen (u. a. AGB-Prüfung) und ggf. optimiert werden können. Bei der beabsichtigten Verwendung von Entwürfen Ihrer Vertragspartner zeigen wir Ihnen ggf. bestehende Nachteile und Risiken auf. Und nicht zuletzt führen und begleiten wir auf Ihren Wunsch die Vertragsverhandlungen.

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Wir bieten Unterstützung für Fragen des Immobilienrechts mit einer praxisorientierten und rechtssicheren Beratung. Darüber sind wie im Falle eines gerichtlichen Verfahrens kompetente Ansprechpartner und Vertreter.