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Zu den Immobilien, auch Liegenschaft oder Anwesen, gehören Grundstücke, Gebäude oder das Wohnungseigentum. Alle Fragen zum Grundstück, dem Gebäude, Haus, Wohnung, Werkstatt bis hin zur Industrieanlage wird als Immobilienrecht bezeichnet. Im Gegensatz zu bewegliche Sachgütern unterliegen Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen, von dem Eigentumserwerb, der Belastung bis hin zur Nutzung. Diese Fragen sind oft nicht zu trennen von dem Baurecht oder auch von dem Umweltrecht.
Für die Beratung bei dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Grundstück, Gewerbeobjekt, Werkstatt, MFH, EFH, Wohnung etc.) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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