Baurechtskanzlei Martin: Rechtsanwalt in Essen (Ruhrgebiet) - Fachanwalt  für privates Baurecht, öffentliches Baurecht, Architektenrecht, Vergaberecht, Immobilienrecht und Umweltrecht
  Verkehrssicherungspflicht

Wann haften Sie als Anlagenbetreiber, Betreiber einer Werkzeughalle, einer ungesicherten Sportanlage, eines Hallenbades oder als Grundstückseigentümer für das Gebäude oder als Waldbesitzer für ihren Baumbestand?

Haften Sie als Eigentümer eines unbebauten Hanggrundstücks aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht dafür, wenn sich aus dem Grundstück infolge von Natureinwirkungen Felsbrocken lösen und auf ein bebautes Nachbargrundstück stürzen oder Äste des auf dem Grundstück stehenden Baumes einen Dritten verletzen?

Bäume können Konflikte auslösen, sei es, dass es zu Schäden durch umstürzende Bäume oder ausbrechende Äste kommt, dass Wurzeln in Leitungen eindringen, Laubfall die Dachrinnen verstopft, Bäume zu nahe an der Grenze stehen oder umgekehrt Bäume beschädigt werden. Es sind gerade Baumeigentümer, Baumkontrolleure, Baumpfleger und Unternehmer, die einen auch baumfachlich versierte Beratung benötigen sowie die Mitarbeiter städtischer Verwaltungen. Dazu gehören in der heutigen Zeit zunehmend auch die Waldbesitzer, die sich durch den Klimawandel und die damit verbundene Häufung von Baumunfällen mit ausufernden Schadensersatzansprüchen konfrontiert sehen. Die Kanzlei bietet in Zusammenarbeit mit kompetenten Baumsachverständigen ein speziell auf diesen Kreis zugeschnittenes Leistungsangebot.

Was müssen Sie bei Gewässern beachten? Welche Verkehrssicherungspflichten übernehmen Sie als Unternehmer, als Architekt bei einem Bauvorhaben?

Bie der Errichtung oder dem Betrieb öffentliche oder private Anlagen oder Einrichtungen, wie Einkaufszentren, Sportanlagen, Sportfreianlagen, Ballsporthallen, Fußballplätze, Golfanlagen, Freizeitparks, Kletterwälder,
Hallen- und Schwimmbäder oder auch Messehallen müssen eine Vielzahl von Bestimmungen eingehalten werden. Dies betrifft nicht ausschließlich spezifische gesetzliche Vorgaben, sondern auch ...

Was müssen Sie beachten, wenn Sie als Unternehmer oder im Rahmen einer städtischen Einrichtung Anlagen für den öffentlichen Verkehr oder einen begrenzten Nutzerkreis zur Verfügung stellen?

Was müssen Sie beachten, wenn Sie Verkehrssicherungspflichten vertraglich übertragen oder übernehmen wollen?
In welchem Umfang und mit welcher Maßgabe können Verkehrssicherungspflichten übertragen werden und was ist hierbei im Einzelfall zu beachten?

Sie in diesen speziellen Bereichen zielgerecht zu beraten und zu unterstützen, gehört mit zu unseren Kernkompetenzen, die wir durch Vernetzung mit kompetenten Fachexperten aus anderen Fachgebieten fortlaufend aktualisieren.