Vergaberecht

Mit dem Vergaberecht werden die Aufträge öffentlicher Auftraggeber geregelt.

Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Bauaufträgen aber auch bei Dienstleistungen die Vorgaben für die öffentliche Vergabe berücksichtigen. Je nach dem Wert des Bauvorhabens oder der angefragten Leistung erfolgt die Ausschreibung national oder europaweit. Bereits im Rahmen der Ausschreibung ergeben sich viele Rechtsfragen. Welche Vergabeart und welche Vergabekriterien sind anzusetzen? Sind die gestellte Vertragsbedingungen zulässig? Darf ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden?

Beratung von öffentlichen und privaten Auftraggeber

Wir beraten und vertreten Öffentliche Auftraggeber bei der Gestaltung und Durchführung von Vergabeverfahren ebenso wie Bieter bzw. Bewerber als Teilnehmer an Vergabeverfahren ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Zentrale Themen sind dabei u.a. die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, die sinnvolle und rechtmäßige Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen, die Wertung der Angebote sowie die Frage, ob ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss. Neben der Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), Planungsleistungen und sonstigen Leistungen (VgV) betreuen wir auch Verfahren zur Vergabe von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP/PPP). Wir vertreten Sie bundesweit vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten und bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Landgerichten.

Wir unterstützen die Bieter während des gesamten Vergabeverfahrens öffentlicher Aufträge…

…um ihr erfolgreiches Abschneiden im Wettbewerb zu gewährleisten. Ihren Anspruch auf Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen durch die Vergabestelle setzen wir in Vergabenachprüfungsverfahren effektiv durch. Hierzu gehört u.a.:

9

Begleitung im gesamten Vergabeprozess in rechtlicher und strategischer Hinsicht

9

Prüfung der Verdingungsunterlagen

9

Fertigung von Rügeschreiben

9

Unterstützung im Rahmen von Vertragsverhandlungen

9

Beratung bei der Erstellung von Angeboten insbesondere im Hinblick auf die vom Auftraggeber festgelegten Kriterien

Wir beraten und unterstützen öffentliche Auftraggeber

Und zwar bei der rechtssicheren und effizienten Vergabe. Zentrale Themen sind dabei u.a. die juristische Beratung bei der Vorbereitung und der Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren nach nationalem und europäischem Recht.

  • Die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, Beratung bei der rechtssicheren Vergabe und der Gestaltung, Vergaberechtlichen Bewertung der in Frage kommenden Verfahrensarten.
  • Rechtssicheren Konzeption und Abwicklung von Vergabeverfahren.
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen, sinnvolle und rechtmäßige Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen, Beratung bei der Plausibilisierung erstellter Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen
  • Einhaltung der Vorgaben des europäischen und des nationalen Rechts einschließlich der Landesvergabegesetze
  • Öffentliche Förderung, Beratung von Zuwendungsempfängern zur Einhaltung der Auflagen aus dem Zuwendungsbescheid.
  • Unterstützung bei der Definition von spezifischen Eignungskriterien unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des jeweiligen Beschaffungsvorhabens
  • Erarbeiten eines Vorschlags zu Mindestanforderungen, Eignungs- und Zuschlagskriterien einschließlich Gewichtung und Bewertungsmatrix.
  • Begleitende Unterstützung im Vergabeverfahren, so beispielsweise bei der Wertung der Angebote sowie der Frage, ob ein Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.
  • Prüfen der Bewerbungen auf Einhaltung der Bewerbungsbedingungen und der Mindestanforderungen sowie der quantitativen Eignungskriterien.
  • Mitwirkung bei der Beantwortung von Rückfragen der Bewerber.
  • Prüfung von Gestaltungsspielräumen, Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen.
  • Auf Wunsch unterstützen wir die operative Abwicklung eines Vergabeverfahrens als externe Vergabestelle.

Unsere weiteren Fachrichtungen

Zugeschnittene Leistungsangebote für Sie

Jahrzehntelange Erfahrungen bei der Begleitung von Vergabeverfahren

Neben der Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), Planungsleistungen und sonstigen Leistungen (VgV) betreuen wir auch Verfahren im Sektorenbereich (Sektorenverordnung – SektVO) sowie Vergaben von Öffentlich Privaten Partnerschaften (ÖPP/PPP).

Wir vertreten Sie bundesweit vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten und bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor den Landgerichten.