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Umfassende Beratung in einem spezialisierten Bereich, hier liegt die Stärke der Kanzlei: Baurecht, Immobilienrecht, Architektenrecht, Sachverständigenrecht,Vergaberecht, baubegleitende Beratung und Umweltrecht.
Die Baurechtskanzlei Martin bietet ein speziell für Unternehmen aus der Baubranche, Bauunternehmen, Anlagenbauer, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Wohnungsverwaltungen, Investoren sowie Handwerksbetriebe zugeschnittenes Leistungsangebot.
Von
der Beratung bei der Einholung von Baugenehmigungen sowie weiteren
Genehmigungen über
Fragen des Umweltschutzes bis hin zur Abwicklung des Vorhabens,
einschließlich der Verfahrensführung
oder Prozessführung. Beratung rund
um Planung und Ausführung
der am Bau Beteiligten, in allen Bauphasen und Planungsphasen.
Durchsetzung von Werklohnforderungen und Forderungssicherung.
Unterstützung bei Ausschreibungen; Verhandlung und Ausarbeitung
von Verträgen; Baustellenberatung und Nachtragsforderungen.
Seit vielen Jahren sind
wir schwerpunktmäßig im öffentlichen
und privaten Baurecht Architektenrecht und Immobilienrecht tätig.
Wir betreuen eine Vielzahl von Bauunternehmen und Handwerksbetrieben
sowie Architekten und Ingenieuren bundesweit.
Unsere
Tätigkeitsbereiche umfassen: das private Baurecht,
Architektenrecht, Ingenieurrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht, öffentliche
Baurecht einschließlich Erschließung, Umweltrecht,
Bauträgerrecht, Haftungsrecht, Verkehrssicherungspflicht und
die Vertragsgestaltung.
Sie können von unserer Erfahrung profitieren bei:
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der interessengerechten Gestaltung von Bauverträgen nach BGB
oder VOB
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der Rechts wahrenden Korrespondenz bei Bauvertragsstörungen
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der Gestaltung prüffähiger Abrechnungen
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der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Werklohn-/Honoraransprüche
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der Durchsetzung/Abwehr von Mängelbeseitigungs- und Schadensersatzansprüchen
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Standortfragen
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Haftungsfragen
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Umweltschutzauflagen
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Vergabeverfahren
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der außergerichtlichen Streitschlichtung
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der Prozessführung im Zivil- und Verwaltungsrecht, bundesweit
Vor Ort interessensgerechte Lösungen für unsere Mandanten
zu finden, durch kompetente Beratung und Vertretung. Ihr Erfolg
ist unser Ziel.
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Wir vertreten und beraten Ihr Bauunternehmen / Ihren
Handwerksbetrieb z.B. bei folgenden Rechtsfragen:
• Durchsetzung und Sicherung von Forderungen
• Verträge (Gestaltung rechtssicherer Verträge, Vertragsprüfungen)
• Nachunternehmerverträge
• Risikominimierung
• Kostenvorschüsse durchsetzen
• unberechtigter Einbehalt
• Vergabeverfahren
• Gründung von Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
• baubegleitende Rechtsberatung
• Ansprechpartner für ihre betrieblichen Rechtsfragen
Wir bieten Baustellenberatung auch während der Bauarbeiten
z.B. bei Nachträgen, fehlender Mitwirkung des Auftraggebers,
bei Behinderung, bei Stundennachweisen etc.
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