Baurecht

Umfassende und persönliche Betreuung unserer Mandanten rund um das Bauen

Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Phasen ihres Bauvorhabens und beraten in baurechtlichen Fragen: von der Idee über die Ausschreibung, Planung und Bauausführung bis zur Fertigstellung und Nutzung des Objekts. Wir streben wirtschaftliche Lösungen an, scheuen aber auch die streitige Auseinandersetzung nicht. Wir beraten vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern.

Wir begleiten Projekte in jeder Phase ihrer Realisierung. Im privaten Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauvorhaben geregelt. Nahezu kein Bauvorhaben wird ohne Streitigkeiten unter den am Bau Beteiligten abgewickelt. Eine rechtzeitige und umfassende Beratung und Begleitung in Rechtsfragen kann das Streitpotenzial frühzeitig verhindern oder zumindest reduzieren. Gute Verträge mit und unter den am Bau Beteiligten tragen ebenso dazu bei wie schnelle und kompetente Hilfe in Konfliktfällen.

Im Bereich des privaten Baurechts bieten wir eine umfassende sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Vertretung und Beratung durch langjährige Erfahrung an.

Qualifizierte Rechtsberatung

Wir sind auf die Beratung von Unternehmen aus der Baubranche spezialisiert. Bauunternehmen aller Sparten (Hochbau, beispielsweise Rohbau, Trockenbau, Fassadenbau, Dacharbeiten, Heizungs- Sanitär-, Elektrotechnik, Estrich, Fliesen, Tiefbau, Spezialtiefbau, Unterfangung, Stahl, Gleisbau), Konzerne (Bau, Energie), Anlagenbauer, Architekten (Objektplanung, Freianlagen, Flächenplanung) Ingenieure (Technische Ausrüstung TGA, Tragwerksplanung/Statik, Prüfstatik) Sportplatzbau, Garten- Landschaftsbau; Straßenbau, Schienenbau, Bauträger, Wohnungsverwaltungen, Investoren sowie Handwerksbetrieben erhalten ein für den Baubereich zugeschnittenes Leistungsangebot.

Individuell und praxisorientiert

beraten wir bei der Strukturierung und der Abwicklung komplexer Bauvorhaben. Wir unterstützen bei der Vertragsgestaltung, dem Vertragsmanagement und – sofern erforderlich – auch in der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Unser Beratungsangebot umfasst nicht nur alle Arten von Bauvorhaben, sondern auch alle Vertragsformen von der Einzelgewerke- über die Generalunternehmervergabe.

Wir beraten umfassend zu Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen, Nachtragsprüfung und -abwicklung (Claim-Management) sowie zu den Schnittstellen. Wir begleiten bei Nachträgen über Leistungsänderungen und Mehrvergütung sowie Bauzeitansprüchen und beziehen – wo erforderlich – externe Experten/ Expertinnen ein, mit denen wir langjährig vertrauensvoll zusammenarbeiten. Wir beraten in allen gängigen Regelwerken (u.a. BGB, VOB/B, HOAI, FIDIC, Schiedsordnungen) und allen Vorhaben im Bereich Hochbau, Tiefbau, Spezialtiefbau, Straßenbau, Rohrleistungsbau, Garten- Landschaftsbau, Trockenbau, Fassadenbau, Heizungs- Sanitär-, Elektrotechnik, erneuerbare Energien.

Wir sind mit komplexen Projektorganisationen und Projektrealisierungen bestens vertraut. Die Komplexität vieler Baumaßnahmen stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten, in technischer und auch rechtlicher Hinsicht. Bei der Abwicklung eines Bauvertrages auf der Grundlage der VOB/B ebenso wie des BGB können vielfältige Konflikte entstehen, etwa bei der Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistung, bei der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen, bei Bauablaufstörungen, bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung oder bei der Geltendmachung von Mängelansprüchen.

Unsere Mandanten sind mittelständische, oft auch familiengeführte Bauunternehmen, aber auch Baukonzerne, Architekten und Fachingenieure, Prüfingenieure, Vereine, Projektsteuerer und Bauträger.
Wir stehen nicht nur bei bereits entstandenen Problemen, sondern auch im Vorfeld zu deren Vermeidung an der Seite unserer Mandanten: Wir erstellen und verhandeln Verträge unter Berücksichtigung aller individuellen Anforderungen des Bauvorhabens.

Die zum Teil jahrzehntelange Zusammenarbeit mit unseren Mandanten beruht auf einem besonderen persönlichen Vertrauensverhältnis.
Eine vernünftige baubegleitende Rechtsberatung, die nicht nur zum erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens, sondern auch zum wirtschaftlichen Erfolg der Vertragsparteien beiträgt, ist für uns selbstverständlich.

Gerade durch übereilte Reaktionen bei Problemen im Bauablauf werden häufig Rechte nicht wahrgenommen und gehen u. U. verloren, sodass auch ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden entsteht. Eine kompetente baubegleitende Rechtsberatung trägt damit nicht nur zum erfolgreichen Abschluss eines Bauvorhabens, sondern auch zum wirtschaftlichen Erfolg bei.

Sollte es dennoch zum Streit über die Höhe der Vergütung, der Berechtigung von Nachtragsforderungen oder über mangelhafte Bauausführung kommen, können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung effektiv zur Seite stehen.

Kompetenzen

  • Allgemeine, laufende Beratung
  • Projektvorbereitende und -begleitende Beratung
  • Wir beraten und vertreten umfassend im Zusammenhang mit allen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auftretenden Fragen, z. B. bei
    – dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen
    – dem Abschluss von Verträgen aller Art
    – Rechtliche Beratung zu Bauverträgen
    – Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
    – Verfolgung und Abwehr von Honorar- und Werklohnansprüchen
    – Vertragsgestaltung
    – der Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen
    – der Klärung nachbarrechtlicher Vorfragen
    – der Klärung vergaberechtlicher Vorfragen
    – öffentlichen Vergabeverfahren (VOB/A, VgV; ÖPP-Verfahren)
    – dem Nachtragsmanagement und bei Störungen im Bauablauf,
    – der Abnahme
    – der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungs- bzw. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen
  • der Schlichtung von Streitigkeiten Vertretung bei Schlichtung und Schiedsverfahren sowie Mediation
  • Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen von Schlichtungs- und Schiedsverfahren
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Vertretung in Baurechtsstreitigkeiten

Unsere weiteren Fachrichtungen

Zugeschnittene Leistungsangebote für Sie

Rechtsberatung Bau begleitende Beratung,  Vertragsgestaltung & interne Schulung

Wir betreuen unsere Mandanten in den von uns angebotenen Rechtsgebieten umfassend. Unser Tätigkeitsspektrum erstreckt sich dabei insbesondere auf Folgendes

Allgemeine, laufende Beratung

Die allgemeine, fortlaufende Beratung ist darauf gerichtet, schnell und praxisorientiert aktuelle rechtliche Fragestellungen zu klären. Diese Form der Beratung erfolgt entweder auf der Basis einer Mandatsrahmenvereinbarung mit Abrechnung nach Zeitaufwand oder auf der Grundlage längerfristiger Beratungsverträge zu monatlichen Pauschalhonoraren. Die Beratung umfasst Fragen, die typischer Weise Gegenstand der projektbegleitenden Beratung sind und Auskünfte zu den von uns angebotenen Rechtsgebieten.

Projektvorbereitende und -begleitende Beratung

Wir beraten und vertreten umfassend im Zusammenhang mit allen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben auftretenden Fragen, z. B. bei

  • dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen
  • der Klärung öffentlich-rechtlicher Fragestellungen
  • öffentlichen Vergabeverfahren (VOB/A, VgV; UVgo)
  • dem Nachtragsmanagement und bei Störungen im Bauablauf
  • der Abnahme
  • der Schlichtung von Streitigkeiten
  • der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungs- bzw. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen

Vertragsgestaltung

Dazu gehören u. a. Bauvertrag, Werkvertrag, Generalunternehmervertrag (GU-Vertrage), Generalübernehmervertrag (GÜ-Vertrag), Subunternehmervertrag, Bauträgervertrag, Vertrag der Arbeitsgemeinschaften (Arge-Vertrag), Einheitspreisvertrag (EP-Vertrag), Pauschalvertrag oder auch neuere Formen wie z. B. Garantierter-Maximal-Preis-Vertrag (GMP-Vertrag).

Der Vertragsinhalt entscheidet die Frage, was Vertragsinhalt- und was Nachtrag sein kann. Die Vertragsform ist wichtig, wenn Mängel auftreten oder es aus anderen Gründen zum Streit kommt. Dann entscheidet die Vertragsart beispielweise darüber, welches (Vertrags)-Recht Anwendung findet – und das mit weitreichenden Konsequenzen, etwa für die Zahlungs- und Gewährleistungsregelungen. Aber auch die Rechtsform der Vertragspartner spielt eine wichtige Rolle, etwa wenn eine oder beide Vertragsparteien Unternehmer oder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist bzw. sind.

Bei Verträgen im öffentlichen Baurecht wie z. B. Städtebau-, Maßnahmenträger- oder Erschließungsverträge oder Public Private Partnership (PPP)-Modellen, bei dem die öffentliche Hand und die Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z. B. dem Bau von Schulen) mit angemessener Risikoverteilung zusammenarbeiten, kommt es darauf an, die aktuellen Entwicklungen zu berücksichtigen. Wir unterstützen Sie mit unserer jahrzehntelanger Erfahrung.

Prozessführung

Nicht jede außergerichtliche Verhandlung, nicht jeder Versuch der Streitschlichtung führt zum Erfolg, da hierzu in der Regel immer alle Vertragsparteien bereit sein müssen. Wir vertreten unsere Mandanten dann in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen – selbständige Beweisverfahren, Hauptsacheverfahren, einstweilige Verfügungen etc. – vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, betreuen Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof, sowie den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

In vergaberechtlichen Streitigkeiten treten wir bundesweit vor den Vergabekammern und Vergabesenaten der Oberlandesgerichte sowie bei nationalen Vergaben vor den Landgerichten auf.

Wir betreiben für Sie Forderungen gegen säumige Schuldner und setzen diese im Zwangsvollstreckungsverfahren (Inkasso) durch. Unsere erfahrenen MitarbeiterInnen unterstützen Sie hierbei gerne.

Schlichtung / Mediation

Außergerichtliche Schlichtung und Schiedsgerichtsverfahren ermöglichen eine verbindliche Streitbeilegung als Alternative zur gerichtlichen Entscheidung durch zu häufig hiervon überforderte staatliche Gerichte.
Interne Schulungen MitarbeiterInnen sind für ein Unternehmen wichtig. Wir bieten zu allen angebotenen Rechtsgebieten Fortbildungen in Ihrem Unternehmen/Ihrem Verband/ Verein/Ihrer Verwaltung zu vereinbarten Pauschalhonoraren an.

Themenauswahl, inhaltliche Schwerpunkte sowie die Dauer der Veranstaltung wird entsprechend Ihren Wünschen im Vorfeld abgestimmt. Die langjährige Dozentenerfahrung gewährleistet eine didaktisch-methodisch sinnvolle Vorgehensweise und damit einen nachhaltigen Lernerfolg.

Schulungen für Geschäftsführer, Mitarbeiter, insbesondere Bauleiter, runden das Angebot der Baurechtskanzlei Martin ab. Seminare werden auch immer wieder über die Ingenieur-, Architekten-, Landwirtschaftskammer sowie verschiedenen Bundeseinrichtungen von Frau Rechtsanwältin Martin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie Schiedsrichterin und Bauschlichterin nach der SOBau angeboten.