Architekten- und Ingenieurrecht

Das Architektenrecht und Ingenieurrecht ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung gekennzeichnet, welche ebenso wie die Änderungen der HOAI zu berücksichtigen ist

Hierzu gehören sämtliche Rechtsprobleme von Architekten und Ingenieuren im Baubereich. Zum einen treten sehr häufig Probleme bei der Berechnung der Architektenhonorare auf. Zum anderen ist in den letzten Jahren ein Trend zur Verschärfung der Architekten- und Ingenieurhaftung zu beobachten. Dieser beschränkt sich nicht nur auf klassische Planungsfehler, häufig wird der Architekt auch für Mängel der Bauunternehmen in die Mithaftung genommen.

Beratung und Vertretung in allen Fragen des Architektenrechts und Ingenieurrechts

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Architektenverträge

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Ingenieurverträge

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Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

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Architektenhonorar

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Mängelbeseitigung und Haftung
Urheberrechte

Für Architekten, Ingenieure, Investoren, Bauträger und öffentliche Auftraggeber

Zu unseren Auftraggebern gehören kleine und große Architektur- und Ingenieurbüros ebenso wie öffentliche und private Auftraggeber. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung, bei der außergerichtlichen und erforderlichenfalls gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen (z. B. Honoraransprüche, Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Urheberrechten, Mängelansprüche) ebenso wie bei der Abwehr derartiger Ansprüche.

Weiterhin beraten und vertreten wir regelmäßig bei der außergerichtlichen sowie gerichtlichen Abwehr oder Durchsetzung von Honoraransprüchen sowie etwaiger Mängelrechten.

Die Rechtsprechung und Literatur zum Architekten- und Ingenieurrecht ist umfassend. Haftungsfragen und Honorar der Architekten/Ingenieure stehen im Vordergrund.

Projektvorbereitende und -begleitende Beratung

Die Baurechtskanzlei Martin bietet von der Vertragsgestaltung, Beratung bei der Einholung von Baugenehmigungen sowie weiteren Genehmigungen über Fragen des Umweltschutzes bis hin zur Abwicklung des Vorhabens, einschließlich der Verfahrensführung oder Prozessführung.

Beratung rund um Planung und Ausführung der am Bau Beteiligten, in allen Bauphasen und Planungsphasen. Durchsetzung von Werklohnforderungen und Forderungssicherung. Unterstützung bei Ausschreibungen; Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen; Baustellenberatung und Nachtragsforderungen.

Dies sowohl für die Generalplaner, Objektplaner, Freianlagenplaner und Fachplanung, sei es Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (TGA), .Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke oder Landschaftsplanung.

Unsere weiteren Fachrichtungen

Zugeschnittene Leistungsangebote für Sie

Praxisorientiert

Die jahrzehntelange Erfahrung dient zur Lösung vorhandener, vielfältiger Fragen. Hierbei profitieren Sie von der jahrzehntelangen Erfahrung durch Vorträge bei der Architekten- und der Ingenieurkammer sowie den Erfahrungen als Schiedsrichter/ Schlichterin.

Der Vertragsgestaltung muss besondere Sorgfalt gewidmet werden, um spätere Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen. Die rechtlichen Beziehungen sind klar abzustimmen. Auch hier (gleichfalls bei der Gestaltung von Projektsteuerungs-, Ingenieur-, Generalplaner -Verträgen) stehen wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung und Kompetenz gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Schließlich unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Projekte außergerichtlich, bei Schlichtungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren, wobei eine Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen – wenn möglich – fokussiert wird, um eine Jahre- oder sogar jahrzehntelange gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Bauherr einerseits, und Architekt, Fachingenieur, Projektsteuerer oder Generalplaner andererseits, auszuschließen.